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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 6|2022

12. Oktober 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Das österreichische Erbrecht ist vom Prinzip der Testierfreiheit geprägt. Dieser Freiheit werden aber Grenzen gesetzt, konkret durch das zwingende Pflichtteilsrecht. Dieses sichert bestimmten nahen Angehörigen (Ehegatten, Kinder) einen Teil der Verlassenschaft zu. Bei besonders gravierenden Fällen sieht das Gesetz dennoch die Möglichkeit vor, dass der Verstorbene mittels letztwilliger Verfügung den Pflichtteil herabsetzt oder ganz entzieht. Dies geschieht mit der sogenannten Enterbung oder Pflichtteilsminderung. Bei der Pflichtteilsminderung kann die Pflichtteilsquote auf die Hälfte reduziert werden. Dafür benötigt es ein fehlendes Naheverhältnis, wie es zwischen solchen Familienangehörigen gewöhnlich besteht, eine Entfremdung über zumindest 20 Jahre und der Verstorbene darf das familiäre Naheverhältnis weder grundlos gemieden haben, noch berechtigten Anlass für den Kontaktabbruch durch den Pflichtteilsberechtigten gegeben haben.

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DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.


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