Nach wie vor massiv diskutiert ist die Frage einer Mietzinsreduktion oder eines gänzlichen Mietzinsentfalls aufgrund der seit 16.03.2020 geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie. Während die WKO bereits Leitfäden und Musterschreiben für betroffene Mieter verbreitet und so manche das große Geschäft wittern, ist darauf zu achten, dass wir uns in rechtlichem Neuland befinden.
Finden Sie [hier] einen aktuellen Überblick über die Rechtslage sowie einen kritischen Diskurs über den Meinungsstand samt Empfehlungen für die Praxis zu folgenden Punkten:
- Update: COVID-19-Maßnahmen
- Pro und Contra Mietzinsminderungsansprüche
- Sind Betriebskosten vom Zinsminderungsanspruch umfasst?
- Empfehlungen für die Praxis
- Welche Möglichkeiten haben Unternehmer insbesondere Vermieter ihre Umsatzeinbußen durch Förderungen auszugleichen?
Ihr Müller Partner Immobilienteam