Angesichts der derzeitigen Ausnahmesituation muss sich selbst der vorausschauendste Urkundengestalter wohl eingestehen, dass man nicht alle Unwägbarkeiten des Lebens vertraglich berücksichtigen kann. Es ist eher nicht davon auszugehen, dass es Stiftungserklärungen gibt, die umfassend Vorsorge für eine Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens und wirtschaftlichen Folgen treffen.
[Hier] möchten wir einen kurzen Überblick über jene Regelungen geben, die nun entscheidend sein können.
Gerne stehen wir für ein Beratungsgespräch, auch per Telefon- oder Videokonferenz, zur Anpassung der Stiftungserklärung und individuellen Ausgestaltung der Stiftung zur Verfügung.