Die aktuellen Entwicklungen rund um die COVID-19 Pandemie stellen auch für die österreichischen Privatstiftungen eine Herausforderung dar. Vor allem der Stiftungsvorstand, als zentrales Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Stiftung, muss auf die Krise angemessen reagieren. Gemäß § 17 Abs 2 PSG hat der Stiftungsvorstand die Verpflichtung, seine Aufgaben sparsam und mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen. Diese Bestimmung muss jeweils für den Einzelfall konkretisiert werden. Bei der Auslegung der gebotenen Sorgfalt ist insbesondere auf den Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen, die Bestimmungen der Stiftungserklärungen und die Tätigkeit der Stiftung Bedacht zu nehmen. Gleichzeitig spielen die allgemeine Wirtschaftslage und das wirtschaftliche Umfeld sowie deren sorgfältige Prüfung nach bestem Wissen und Gewissen eine Rolle für die Beurteilung, ob der Stiftungsvorstand mit der gebotenen Sorgfalt handelt.
Lesen Sie [hier] mehr.