Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.
Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!
Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”
Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”
Hier gehts zum Ranking
Als Folge der Unwirksamerklärung des Safe-Harbor-Abkommens hatten sich die EU-Kommission und die USA im Februar 2016 auf neue Regeln zum Datenaustausch geeinigt. Das neue Abkommen „Privacy Shield“ soll strengere Regeln für US-Unternehmen einführen, die Eingriffsmöglichkeiten der amerikanischen Behörden beschränken und den Betroffenen bessere Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Rechte geben.
Aufgrund scharfer Kritik will die EU-Kommission in Kürze einen neuen Entwurf von „Privacy Shield“ vorstellen.
Standardvertragsklauseln als Alternative
Da das Privacy Shield derzeit nicht den im Fall Schrems (C-362/14) vom EuGH festgelegten Datenschutz-Standards entspricht und damit eine bloße Übergangslösung darstellen könnte, ist es ratsam, Datentransfers in die USA – zumindest vorerst – auf Grundlage von Standardvertragsklauseln vorzunehmen.
Mag. Monika Sturm & Mag. Isaura Stingl
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