Wir begrüßen das zentrale Anliegen der Novelle, den Einfluss des Stifters und der Stifterfamilie auf die Privatstiftung zu erhalten und dadurch die österreichische Privatstiftung im internationalen Wettbewerb mit ähnlichen Rechtsträgern im Ausland (vor allem der liechtensteinischen Stiftung) zu stärken. Leider wird diese Stärkung der österreichischen Privatstiftung aber in zentralen Eckpunkten des Entwurfes, insbesondere aufgrund der Aufrechterhaltung der geringfügig gelockerten Unvereinbarkeitsregelungen, nicht umgesetzt. Weiters wird die durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes entstandene Rechtsunsicherheit iZm mit dem möglichen Einfluss der Stifterfamilie auf die Privatstiftung (Stichwort Begünstigtenbeirat) durch den vorliegenden Entwurf nicht beseitigt.
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