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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 1|2022

10. März 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Mit dem Erbrechtrechtsänderungsgesetz 2015 kam es zu zahlreichen Neuerungen im Pflichtteilsrecht. Unter anderem ist davon auch die Bestimmung über die Verjährung von erbrechtlichen Ansprüchen erfasst. Diese ist nunmehr einheitlich in § 1487a ABGB neu geregelt. Diese Bestimmung kombiniert eine dreijährige subjektive mit einer dreijährigen objektiven Frist. Letztere stellt auf Tatsachen (zB Abstammung, Todesfall, letztwillige Verfügung) ab, erstere auf die Kenntnis von diesen Tatsachen.

Neben der neu eingeführten Verjährungsregelung, kam es mit dem ErbRÄG 2015 zu einer weiteren Neuerung. Nach § 765 Abs 2 ABGB kann der Pflichtteilsberechtigte den Geldpflichtteil erst ein Jahr nach dem Tod des Erblassers fordern. In der Literatur war umstritten, ob diese Bestimmung als bloße Vollstreckungssperre zu verstehen ist oder eine Klagssperre darstellt. In weiterer Folge war unklar, wie sie sich in der Folge auf den Verjährungsbeginn auswirkt.

Lesen Sie [hier] mehr.

Das Erbrechtsteam von Müller Partner Rechtsanwälte berät und unterstützt bei der gerichtlichen Durchsetzung von Pflichtteils(ergänzungs)ansprüchen. Gerne stehen wir für eine umfassende Beratung persönlich, wie auch telefonisch oder per Videokonferenz, zur Verfügung.

DDr. Katharina Müller, TEP
Dr. Martin Melzer, LL.M.


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