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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 6|2021

16. Juli 2021

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Der zweite Senat des OGH hat jüngst eine bemerkenswerte erbrechtliche Entscheidung gefasst. In dem zugrunde liegenden Sachverhalt ging es um die praktisch bedeutsame Frage zum Verhältnis zwischen Erben/Vermächtnisnehmern/Pflichtteilsberechtigten, konkret:

Hat der Vermächtnisnehmer zur Deckung des Pflichtteils selbst dann anteilig beizutragen, wenn die Verlassenschaft zur Deckung der Pflichtteilsansprüche ausreicht?

Lesen Sie [hier] mehr.

DDr. Katharina Müller, TEP
Dr. Martin Melzer, LL.M.


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