Es gibt viele Wege Konflikte in der Privatstiftung zu lösen. Neben den staatlichen Gerichten, gibt es auch die die Möglichkeit der Streitbeilegung vor einem Schiedsgericht. Mit der gegenüber staatlichen Gerichten betonten Privatheit, dürfte die Schiedsgerichtsbarkeit geradezu auf Privatstiftungen zugeschnitten sein. Entsprechend häufiger finden sich Schiedsklauseln in Stiftungserklärungen (siehe zu diesem Thema auch unseren Newsletter Privatstiftungen Issue 8|2021).
Auch der OGH (14.04.2021, 18 OCg 1/21b) war jüngst als letzte und einzige Aufhebungsinstanz in einem Schiedsverfahren involviert. Im Verfahren vor dem Schiedsgericht verlangte die Begünstigte einen Betrag iHv EUR 1.631.000,- von der Privatstiftung. Interessanter als die dem Schiedsverfahren zugrunde liegenden Streitpunkte und Erwägungen des Schiedsgerichts sind die Aussagen des OGH zu seiner Zuständigkeit.
Lesen Sie [hier] mehr.
DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.