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Newsletter Privatstiftungen Issue 1|2022

25. Februar 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Es gibt viele Wege Konflikte in der Privatstiftung zu lösen. Neben den staatlichen Gerichten, gibt es auch die die Möglichkeit der Streitbeilegung vor einem Schiedsgericht. Mit der gegenüber staatlichen Gerichten betonten Privatheit, dürfte die Schiedsgerichtsbarkeit geradezu auf Privatstiftungen zugeschnitten sein. Entsprechend häufiger finden sich Schiedsklauseln in Stiftungserklärungen (siehe zu diesem Thema auch unseren Newsletter Privatstiftungen Issue 8|2021).

Auch der OGH (14.04.2021, 18 OCg 1/21b) war jüngst als letzte und einzige Aufhebungsinstanz in einem Schiedsverfahren involviert. Im Verfahren vor dem Schiedsgericht verlangte die Begünstigte einen Betrag iHv EUR 1.631.000,- von der Privatstiftung. Interessanter als die dem Schiedsverfahren zugrunde liegenden Streitpunkte und Erwägungen des Schiedsgerichts sind die Aussagen des OGH zu seiner Zuständigkeit.

Lesen Sie [hier] mehr.

DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.


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