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Rechtsbegleitung in der Nachweisführung von Leistungsabweichungen während der Bauausführung

1. Mai 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Die Nachweisführung bei Leistungsabweichungen ist in den letzten Jahren kontroversiell diskutiert worden. Einigkeit besteht zumindest in einem Punkt: sie kann nur mit einer entsprechenden Dokumentation gelingen. Dokumentation soll Tatsachen nachweisbar und beweisbar machen. Bei Bauvorhaben hat Dokumentation insbesondere für die Prüfung und Beurteilung von Ansprüchen infolge von Leistungsabweichungen Mehrkostenforderungen (MKF) Bedeutung, zumal die Praxis zeigt, dass Auftraggeber (AG) zunehmend höhere Anforderungen an die Qualität und den Umfang der Dokumentation und deren Auswertung stellen. Dem AN ist daher anzuraten, möglichst detailliert und chronologisch, vor allem zeitnah zu dokumentieren, was die Leistungserbringung beeinflusst hat und zwar im Sinne einer Darstellung von Ursache- Wirkungs- Zusammenhängen. Eine lückenlose Dokumentation schafft dabei idealerweise eine unstrittige Grundlage zur Beurteilung der Ansprüche des AN bei Leistungsabweichungen. Eine fundierte Rechtsbegleitung während der Bauausführung stellt unter anderem sicher, dass die Dokumentation zielgerichtet und qualitativ so erfolgt, dass die Nachweisführung zur Durchsetzung von Mehrkostenforderungen gelingen kann – bestenfalls baubegleitend und ohne zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren.

DDr. Katharina Müller, TEP 


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