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Turbulenzen am Markt

29. August 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Wer muss die Preissteigerungen tragen?

In einem Artikel aus dem letzten Jahr (Spengler Fachjournal Ausgabe 06/2021) wurde bereits die Frage beleuchtet, wer Preissteigerungen tragen muss, wenn die ÖNORM B 2110 vereinbart wurde. Der vorliegende Artikel geht nun der Frage nach, was gilt, wenn die ÖNORM B 2110 nicht vereinbart wurde. Während die Folgen aufgrund höherer Gewalt bei ÖNORM-Verträgen vom Werkbesteller zu tragen sind, bedarf es beim ABGB-Vertrag einer differenzierten Betrachtung.


Die Frage, wer Preissteigerungen zu tragen hat, wenn die ÖNORM B 2110 nicht vereinbart wurde, ist noch nicht abschließend geklärt. Diese Frage und welche Rechtsfolgen zum Tragen kommen, zählt derzeit zu den am intensivsten diskutierten Fragen. Sie werden wohl erst in nächster Zeit von der Rechtsprechung endgültig entschieden werden. Jedenfalls empfiehlt es sich, Preissteigerungen und daraus resultierende Mehrkostenforderungen unverzüglich anzumelden und das Gespräch mit dem Auftraggeber zu suchen.

DDr. Katharina Müller, TEP


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