In Ergänzung zum Newsletter Issue 03/2013 beschäftitgt sich der aktuelle Newsletter mit den mit 12. Juli 2013 in Kraft getretenen Änderungen im BVergG. Wider Erwarten normiert der Gesetzgeber in § 99a Abs 7 BVerG, dass eine Nichtigkeit von Bestimmungen über den Zahlungsverkehr nur geltend gemacht werden kann, wenn diese davor in einem Nachprüfungsverfahren angefochten worden ist. Für die Praxis bedeutet das, dass dem Gesetz widersprechende Zahlungsbedingungen von Bietern rechtzeitig angefochten werden müssen.
Der Newsletter widmet sich daher auch der Geltendmachung von vergaberechtswidrigen Ausschreibungsbestimmungen und stellt die sogenannten “Bieterfragen”, als ein in diesem Fall in der Praxis sehr erfolgreiches Mittel vor.