Mit 1. Jänner 2016 steht allen Krankenanstalten, die nach dem LKF-System abgerechnet werden, ein aktualisiertes LKF-Modell zur Verfügung.
Betroffen sind die landesgesundheitsfondsfinanzierten und die PRIKRAF-Krankenanstalten. Für das LKF-Modell 2016 wurde der Leistungskatalog geringfügig adaptiert. Die Änderungen und Neuerungen im LKF-Modell 2016 beschränken sich auf die aus medizinischer und ökonomischer Sicht notwendigen Wartungsmaßnahmen. Dabei handelt es sich um jährlich notwendige Anpassungen der Abrechnungsvoraussetzungen und Bepunktungsregelungen sowie um spezielle Dokumentationsregeln.
Weitere Detailinformationen zum LKF-Modell 2016 finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.
DR. MICHAEL STRAUB, LL.M