Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit den größtenteils per 1. Jänner 2014 in Kraft tretenden Änderungen im Vergaberecht infolge der Verwaltungsgerichts-
barkeits-Novelle 2012 sowie der Zahlungsverzugsrichtlinie (RL 2011/7/EU).
Wesentliche Änderungen stellen dabei jedenfalls die Auflösung des Bundesvergabe- amts und die Übertragung dessen Aufgaben an ein Bundesverwaltungsgericht (BVG) sowie die Verankerung der Innovation als Beschaffungsziel in den Grundsätzen des BVergG 2006.