Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit der ab 01.07.2011 ausgeweiteten Auftraggeberhaftung. Auftraggeber sollen zukünftig nicht nur für rückständige
Sozialversicherungsbeiträge sondern auch für rückständige lohnabhängige Abgaben ihrer Nachunternehmer haften. Ein Entfall der Haftung soll unter bestimmten Voraussetzungen auch dafür möglich sein.
Weiters wird auf das im Vergaberecht oft als Rettungsanker fungierende Nebenrecht des § 32 Abs 1 Z 1 GewO eingegangen. Insbesondere darauf,
welche Kriterien zur Beurteilung der Geringfügigkeit heranzuziehen sind.