Rasche technologische Entwicklungen und die Globalisierung haben den Datenschutz vor neue Herausforderungen gestellt. Ausgehend vom Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten soll die Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) ein gleichmäßiges und hohes Datenschutzniveau für natürliche Personen in der EU sichern.
Um den Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen, normiert die DSGVO Grundsätze der Datenverarbeitung, Rechte der natürlichen Personen, Pflichten und Zuständigkeiten derjenigen, die personenbezogene Daten verarbeiten und Sanktionen im Falle von Datenschutzverletzungen.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist seit 25.5.2016 in Kraft und ab Mai 2018 unmittelbar anwendbar.
Der Newsletter beschäftigt sich mit der Ausweitung der Betroffenenrechte:
- Recht auf Auskunft
- Berichtigung
- Löschung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht
- Automatisierte Entscheidungen einschließlich Profiling
- Beschwerderecht
Auf den ersten Blick scheint es zeitlich noch nicht geboten, Standards und Unternehmensprozesse zu prüfen und neue Maßnahmen zum Datenschutz in Hinblick auf die neuen Herausforderungen durch die Ausweitung der Betroffenenrechte zu erarbeiten. Aufgrund der Vielzahl an Änderungen, insbesondere der zukünftigen unternehmensinternen Verantwortlichkeiten und dem teils großen technischen und organisatorischem Handlungsbedarf, empfehlen wir Unternehmen, sich rasch mit den neuen Anforderungen zu beschäftigen und eine erste interne Evaluierung anzugehen.
Mag. Monika Sturm
Mag. Claudia Fleischhacker-Hofko