Der aktuelle Newsletter widmet sich dem Thema Verjährung: Er beschäftigt sich mit der für die Praxis wesentlichen Frage des Beginns der Verjährung des Werklohns sowie der durch Behinderung verursachte Mehrkosten und der Bedeutsamkeit der Schlussrechnung in Bauprojekten.
Weiters wird eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (10 Ob 12/04h) behandelt, in der sich das Gericht mit der Verjährung im Zusammenhang mit Werkverträgen auseinanderzusetzen hatte. Konkret war zu beurteilen, ob die Zusatzleistung eines Architekten eine eigenständige Teilleistung darstellt.