Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit der in § 5 PSG normierten Pflicht der Begünstigtenmeldung bei dem für die Erhebung der Körperschaftssteuer der Privatstiftung zuständigen Finanzamt. Diese Bestimmung wurde durch eine Information des BMF vom 22.06.2011 nun näher konkretisiert.
Weiters wird auf das Erkenntnis des VfGH vom 2.3.2011, G 150/10, eingegangen, in dem die Verfassungswidrigkeit der Wertermittlungsbestimmung des Stiftungseingangssteuergesetzes (§ 1 Abs 5 StiftEG) feststellt wurde. Soweit der Gesetzgeber die unsachlichten Belastungsunterschiede bei der Steuerermittlung nicht bis zum 31.12.2011 behebt, entfällt die gesamte Wertermittlungsvorschrift des StiftEG, und es wäre auf das Bewertungsgesetz (BewG) zurückzugreifen.