Der aktuelle Newsletter geht auf die in § 90 BVergG normierte Berichtigung der Ausschreibung ein und erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Ausschreibungsberichtigung verpflichtend ist und wo die Grenzen der Zulässigkeit liegen.
Weiters enthält der Newsletter einen Leitfaden für Bieter, die mit einer Ausschreibungsänderung konfrontiert sind.