Der aktuelle Newsletter widmt sich der Frage, ob fehlende Leistungen oder Mängel den Baufortschritt gemäß § 10 Bauträgervertragsgesetz (BTVG) hindern? Während gravierende Mängel nicht vorhanden sein dürfen, hindern geringfügige Mängel und fehlende Maßnahmen in geringem Ausmaß die Beurteilung eines Bauabschnittes als abgeschlossen aber nicht.
Darüber hinaus beschäftigt sich der Newsletter mit den Aspekten einer erfolgreichen Projektentwicklung. Damit die Verwertung der Immobilie gelingt, sollte frühzeitig die optimale rechtliche Lösung erarbeitet werden.