Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit der am 1. April 2012 in Kraft getretenen Bundesvergabegesetznovelle, die eine Neuregelung und Entbürokratisierung des Unterschwellenbereichs zum Ziel hat.
Künftig soll es auch möglich sein, Aufträge im Wege einer Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung zu vergeben. Dieses Verfahren ist bei Bauaufträgen bis zu einem geschätzten Auftragswert von EUR 500.000 möglich. Im Sektorenbereich wurde als neue Vergabeart die Direktvergabe nach vorherigem Aufruf zum Wett-bewerb eingeführt, die bei Bauaufträgen bis zu einem Auftragswert von
EUR 500.000 zulässig ist.