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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 9|2017

Compliance-Richtlinien zu überarbeiten

15. Dezember 2017

Das Börsegesetz 2018 gilt in Kürze (siehe dazu Newsletter Issue 3|2017). Dafür entfällt die Emittenten-Compliance-Verordnung der FMA (siehe dazu Newsletter Issue 8|2017). Außerdem hat sich die Behördenpraxis zur Marktmissbrauchsverordnung seit deren Anwendbarkeit im Sommer 2016 in vielen Bereichen erheblich fortentwickelt. All das macht es für börsenotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen erforderlich, ihre Compliance-Richtlinien zu überarbeiten. Die neue Fassung sollte optimalerweise bereits am 3. Jänner 2018 ausgerollt werden.

Wir arbeiten bereits für mehrere Emittenten an der Überarbeitung von Compliance-Richtlinien und stehen auch Ihnen bei Bedarf gern mit unserer Erfahrung zur Seite. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Mag. Gernot Wilfling

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