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Newsletter Issue 02/2013

Das Schweizer Steuerabkommen & Die Folgen des Steuerabkommens mit dem Fürstentum Liechtenstein für Stiftungen

18. März 2013

Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit dem am 1. Jänner 2013 in Kraft getretenen Steuerabkommen zwischen Österreich und der Schweiz, das eine Nachversteuerung von Schweizer Kapitalerträgen sowie eine Abzugssteuer für zukünftige Erträge vorsieht.

Aufgrund des Wahlrechts der Betroffenen zwischen einer anonymen Abgeltung in Form einer Einmalzahlung oder einer freiwillge Meldung im Sinne der Offenlegung an die österreichische Finanzverwaltung empfiehlt sich die passende Besteuerungs- form vorab mit einem Steuerberater zu besprechen.

Im Unterschied zum Schweizer Steuerabkommen erfasst das Steuerabkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein auch Kapitalvermögen, das von Treuhändern für Österreicher in liechtensteinischen Stiftungen oder Trusts weltweit verwaltet wird.  Vermögen auf Konten und Depots, das in den Anwendungsbereich des Schweizer Steuerabkommens fallen, sind vom Geltungsbereich aber ausgenommen. 

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