Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit den Folgen, die sich aus dem Tod des Stifters, für die Stiftung ergeben. Grundsätzlich ist eine Stiftung ein eigener Rechtsträger, sodass der Tod des Stifters keine Auswirkungen auf den Bestand der Stiftung hat. Allerdings sind im diesem Zusammenhang zunächst die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten zu berücksichtigen, die mit dem Tod des Stifters allenfalls hinsichtlich des der Stiftung zugewendeten Vermögens entstehen können.
Zum Thema „Privatstiftung und Pflichtteilsrecht“ hat der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung zu 6 Ob 187/03y jüngst interessante Feststellungen getroffen.