Die Bildung von ARGEn ist Teil der Bauwirtschaft und bringt einige Vorteile mit sich. Insbesondere können dadurch Kosten gesenkt und Erträge erhöht werden. Weiters ermöglicht es mittelständigen Unternehmen, sich für Großprojekte zu bewerben. Schließen sich zwei oder mehrere Bauunternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammen, kann dies allerdings kartellrechtlich problematisch sein.
Böse Überraschungen kann es insbesondere auch bei Insolvenz eines ARGE-Partners geben.
Newsletter Issue 09/2013
Die Bau-ARGE & Bietergemeinschaften und die Kartellgesetznovelle 2012
2. September 2013
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