Nach langem Warten liegt nun endlich die Regierungsvorlage zum Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2023 vor, mit welchem, unter anderem, die Flexible Kapitalgesellschaft ins Leben gerufen wird. Nach einem außerordentlich langwierigen „Gesetzwerdungsprozess“ ist die Regierungsvorlage am 24.11.2023 im Nationalrat eingelangt. Die abschließende Beschlussfassung ist für die letzte Plenarsitzung des Jahres vorgesehen, Tag des Inkrafttretens ist der 01.01.2024.
Im Vergleich zum im Mai veröffentlichten Ministerialentwurf finden sich nur wenige Änderungen in der Regierungsvorlage wieder. Eine inhaltlich erfreuliche Änderung ist hier hervorzuheben: War bei (erstmaliger) Übernahme von Aktien aus bedingten Kapitalerhöhungen bisher ein Notariatsakt vorgesehen, reicht hier künftig auch eine von einem/einer Rechtsanwält:in errichtete Urkunde aus.
Weiterführende Informationen zur FlexKapG finden Sie in unseren Newsletter-Beiträgen vom Sommer, die nach wie vor aktuell sind:
- FlexKapG – Neue Gesellschaftsform für die Start-up Branche >> https://www.mplaw.at/publikationen/flexkapg-neue-gesellschaftsform-fuer-die-start-up-branche/
- Die FlexKapG ist da – Jetzt umwandeln? >> https://www.mplaw.at/publikationen/die-flexkapg-ist-da-jetzt-umwandeln/
Sollten Sie eine FlexKapG gründen oder in eine solche umwandeln wollen, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Matthias Konrad, LL.M.