Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit den Voraussetzungen, dem Gegenstand und den Folgen einer Sonderprüfung gemäß § 31 PSG. Ob es sich im Einzelfall empfiehlt, einen Antrag auf Einleitung einer Sonderprüfung zu stellen, bedarf gründlicher Überlegung und auch rechtlicher Beratung.
In einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu 6 Ob 209/12 x nimmt dieser zur Frage Stellung, wie substantiiert ein Antrag auf Einleitung einer Sonderprüfung sein muss. Eine ausreichende Begründung des Antrages ist nicht nur wesentlich für dessen Erfolg, sondern sogar Anspruchsvoraussetzung.