Ergänzend zu der ab 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbaren EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat das Europäische Parlament zuletzt die eigene Verhandlungsposition für die ePrivacy-Verordnung (ePrivacy-VO) beschlossen. Ziel dieser Verordnung ist es, die Privatsphäre der Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste zu schützen. Dazu ergänzt und präzisiert die ePrivacy-VO die Datenschutzbestimmungen für elektronische Kommunikationsdaten (als personenbezogene Daten) und schützt – im Gegensatz zur DSGVO – auch juristische Personen. Aufgrund der Weiterentwicklung der Dienste und technischen Mittel, die zu Kommunikationszwecken verwendet werden, erfasst der Entwurf sämtliche Betreiber elektronischer Dienste. Damit sollten die strengen Datenschutzbestimmungen bspw auch für Unternehmen gelten, die Newsletter versenden.
Es bleibt vorläufig noch abzuwarten, welche Konkretisierungen die ePrivacy-VO letztlich hervorbringen wird. Klar dürfte bereits jetzt sein, dass die Sanktionen an die DSGVO angeglichen werden. Damit drohen für Verstöße gegen die ePrivacy-VO ebenfalls drakonische Geldbußen von bis zu EUR 20 Mio bzw für Unternehmen von bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Umsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem welcher Betrag höher ist.
Aus heutiger Sicht werden zahlreiche Unternehmen erneut Umsetzungsmaßnahmen zur Anpassung der unternehmensinternen Prozesse zu setzen haben, auf die sie sich zeitgerecht einstimmen und vorbereiten sollten.
Lukas Messner