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Newsletter Private Clients Issue 6|2016

Ein Wegweiser durch das Verlassenschaftsverfahren

28. November 2016

1. Einleitung

Die meisten Menschen werden im Laufe ihres Lebens ein- oder mehrere Male mit Erbschaftsangelegenheiten konfrontiert. Gerade in einer für die Angehörigen des Verstorbenen schwierigen Zeit, stehen sie im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens vor schwer verständlichen Verfahrensregeln und weitreichenden wirtschaftlichen Entscheidungen. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Wegweiser durch den Dschungel des Verlassenschaftsverfahrens bieten und zumindest die wichtigsten Grundbegriffe erläutern.

2. Überblick

Der Erbe darf die Erbschaft nicht eigenmächtig in Besitz nehmen, sondern erwirbt sie aufgrund eines besonderen Verfahrens, dem Verlassenschaftsverfahren (Abhandlungsverfahren). Dieses Verfahren ist in den §§ 143 – 185 Außerstreitgesetz geregelt. Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 105 iVm § 66 JN). Das Verfahren gliedert sich in das Vorverfahren und die Verlassenschaftsabhandlung im engeren Sinn. Im Vorverfahren werden zunächst alle für das weitere Verfahren erheblichen Umstände ermittelt. Die Verlassenschaftsabhandlung im engeren Sinn dient der Klärung des Erbrechts und endet mit der Einantwortung.

3. Vorverfahren

4. Verfahren ohne Abhandlung

5. Das Abhandlungsverfahren

6. Erbengemeinschaft und Erbteilung

7. Haftung

8. Kosten



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DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP
DR. MARTIN MELZER, LL.M., TEP

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