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Newsletter Immobilienrecht Issue 8|2020

EuGH: AirBnB-Auflagen in Frankreich zulässig

19. Oktober 2020

Inmitten der CORONA-Krise erlässt der EuGH eine Grundsatzentscheidung zur bereits angeschlagenen Kurzzeitvermietung: Europäische Mitgliedstaaten dürfen Kurzzeitvermietung über Plattformen wie AirBnB zur Bekämpfung von Wohnnot, Verschlechterungen des Zugangs zu Wohnraum und Spannungen der Immobilienmärkte notfalls beschränken. Dies hat der Europäische Gerichtshof erst kürzlich zu einer französischen Bestimmung ausgesprochen.

Der EuGH hat mit Urteil vom 22.09.2020, C-724/18, die französische Regelung bestätigt, die im Wesentlichen eine Bewilligungspflicht von der Umwidmung von Wohnungen in Apartments für kurzzeitige Vermietungen in Großstädten vorsieht. Zwei Anbieter von Kurzzeitvermietungs-Plattformen wollten den französischen Einschränkungen den Kampf ansagen und sind vor dem EuGH gescheitert. Die französischen Auflagen widersprechen nicht der europäischen Dienstleistungsrichtlinie. So ist es aus europäischer Sicht zulässig, wenn eine nationale Regelung die Genehmigung von Kurzzeitvermietung von einem Ausgleich durch gleichzeitige Umwidmung von anders genutztem Raum in Wohnraum abhängig gemacht. Auch ist es sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig, wenn die Kurzzeitvermietung nur dann keiner Genehmigungspflicht unterliegt, wenn der Vermieter in der Wohnung etwa seinen Hauptwohnsitz hat.

Die französischen Regelungen sind im Ergebnis mit den österreichischen Landesvorschriften weitgehend vergleichbar. Doch die drakonischen Strafen in Frankreich verwundern: Bei Zuwiderhandlung kann nach Ablauf einer behördlich festzulegenden Frist ein Zwangsgeld in Höhe von täglich bis zu EUR 1.000 für jeden Quadratmeter Nutzfläche der rechtswidrig umgewidmeten Wohnung verhängt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann die Verwaltung die Wohnung auf Kosten des Zuwiderhandelnden von Amts wegen räumen und die erforderlichen Arbeiten durchführen. Der Kampf gegen die Kurzzeitvermietung ist nunmehr um eine Facette reicher.

Ihr Müller Partner Immobilienteam 

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