Datenschutz in unternehmerischer Eigenverantwortung
Ab 25. Mai 2018 muss jedes Hantieren mit Kunden-, Lieferanten- und Mitarbeiterdaten den inhaltlichen Anforderungen der DSGVO entsprechen. Davon erfasst sind nicht nur typische Datenverwendungen wie die Speicherung, Übermittlung oder Auswertung von Daten, sondern sämtliche Formen des Umgangs mit personenbezogenen Daten von der Erhebung bis zur endgültigen Vernichtung.
Insbesondere die Ausweitung der Betroffenenrechte und die neue unternehmerische Eigenverantwortung mit Rechenschaftspflicht bringen zahlreiche neue Pflichten für Unternehmen. Im Beitrag erfahren Sie einige Details zu:
- Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Informationspflichten und Betroffenenrechte
- Zustimmungserklärungen
- Datensicherheitsmaßnahmen
- Datenpannen
Als erste Umsetzungsschritte sollten Sie spätestens jetzt dringend mit einer Bestandaufnahme über die vorhandenen Datenschutzprozesse und einer Risikoanalyse starten. Daran anknüpfend sind die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Anforderungen der DSGVO per 25. Mai 2018 zu genügen.