Die Sicherstellung nach § 1170b ABGB
Sollten sich finanzielle Schwierigkeiten aufseiten des Werkbestellers abzeichnen, bietet das Recht auf eine Sicherstellung nach § 1170b ABGB dem Werkunternehmer eine willkommene Möglichkeit dafür, die weitere Leistung vorerst zu verweigern oder zumindest eine finanzielle Absicherung zu erhalten.
Mag. Christoph Gaar und MMag. Roman Gietler halten am 23.05.2023 in der Kanzlei einen kostenlosen Vortrag zu diesem Thema „Erfüllungsgarantie § 1170b ABGB“. Anmeldungen bitte an events@mplaw.at