Abtretung von Gewährleistungsansprüchen und besichernde Bankgarantie
Die Übertragung von Forderungen erfolgt durch Zession. Die Zession ist die Abtretung der Gläubigerstellung vom ursprünglichen Gläubiger (Zedent) auf den Neugläubiger, wobei der Schuldner und die Forderung unverändert bleiben. Durch die Abtretung tritt der Neugläubiger in die Rechte des Zedenten ein. Die Abtretbarkeit von Gewährleistungsansprüchen ist daher je nach zur Diskussion stehendem Recht zu beurteilen.