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Gietler, Roman: Haftung des Baufortschrittsprüfers

In der Praxis werden Ziviltechniker unter anderem als Baufortschrittsprüfer beigezogen. Eine aktuelle Entscheidung des OGH beschäftigt sich mit ihrer Haftung.


In der Praxis kann es für die Frage der Haftung von erheblicher Bedeutung sein, wer in welcher Funktion unterschreibt und welcher Stempel verwendet wird. Wenn der Geschäftsführer ohne Firmenzusatz zeichnet bzw. auftritt, ist als Zweifelsregel von einem Eigengeschäft auszugehen.

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