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Gietler, Roman: Schadensminderung

Spengler Fachjournal 06/2022

7. Dezember 2022

Darauf sollten Sie achten – Tipps vom Rechtsanwalt


Die Beurteilung, ob eine Schadensminderungsobliegenheit gestützt auf § 1304 ABGB besteht, ist nicht immer einfach, da auf die Situation des Einzelfalles abgestellt wird. So verhält es sich auch mit dem getätigten Rettungsaufwand, der grundsätzlich ersatzfähig ist und den zu erwartenden Schaden sogar (bis zu 50 Prozent) übersteigen darf, wenn ein „vernünftiger“ Mensch in der Situation des Klägers ihn erbracht hätte. Die ÖNORM B 2110 orientiert sich an der allgemein zivilrechtlichen Rechtslage, jedoch sind nur Rettungsmaßnahmen ersatzfähig, welche unter den Kosten einer potenziellen Verlängerung der Leistungsfrist liegen.

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