Wir widmen uns diesmal einem aktuellen Gesetzesvorhaben, das sich zurzeit in Begutachtung befindet und demnächst vom Nationalrat beschlossen werden soll:
Die Grundbuchsgebührennovelle 2012.
Die geplante Gesetzesänderung wird in vielen Fällen zu erheblichen Verteuerungen von Liegenschaftsschenkungen und –erbschaften führen: Als Bemessungsgrundlage für die 1,1%ige Grundbuchseintragungsgebühr soll ab 1. Jänner 2013 nicht mehr wie bisher der sogenannte dreifache Einheitswert herangezogen werden, sondern der wesentlich höhere Verkehrswert. Auch die Abwicklung der Grundbuchseintragung wird komplizierter, weil dem Grundbuchsgericht der Wert der Liegenschaft durch Urkunden bescheinigt werden muss. Dies wird zu weiteren Mehrkosten führen.