Das Änderungsrecht gem § 33 Abs 2 PSG war in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand höchstgerichtlicher Rechtsprechung. Zuletzt hat sich der OGH erneut in zwei Entscheidungen mit dem Änderungsrecht auseinandergesetzt.
- Einleitung
- Beseitigung einer nachträglich aufgenommenen Einschränkung des Änderungsrechts (OGH 6 Ob 228/17y)
- Nachträgliche Einräumung eines Änderungsrechts bei Stiftermehrheit durch änderungsberechtigten Stifter (OGH 6 Ob 71/18m)
- Fazit
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DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP
DR. MARTIN MELZER, LL.M.