Rechtmäßiger Widerruf eines Vergabeverfahrens kann zur Schadenersatzpflicht des öffentlichen Auftraggebers führen.
Kall, Bernhad: Schadenersatzpflicht im Vergabeverfahren
Übersicht
Rechtmäßiger Widerruf eines Vergabeverfahrens kann zur Schadenersatzpflicht des öffentlichen Auftraggebers führen.