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Kall, Bernhard: Baucontainer und die Haftungsfrage bei VerkehrsunfällenÖsterreichische Bauzeitung 18/2014
26.09.2014
Bauunternehmer müssen auf ihrer Baustelle dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter die Auflagen im behördlichen Bewilligungsbescheid befolgen. Diese Pflichten können im Einzelfall schwer erkennbar sein, insbesondere wenn es sich um Auflagen handelt, deren Formulierungen (im vorliegenden Fall „Behinderungen jeglicher Art“) weitgefasst sind.Eine derart weitgefasste Formulierung schließt laut dem vorliegenden Urteil die Verpflichtung zur Beachtung aller sonstigen der Verkehrssicherheit dienenden Schutznormen mit ein. Anhand der Entscheidung ist auch ersichtlich, wie schwierig und gleichzeitig bedeutend es daher ist, die Reichweite einer Auflage zu erkennen sowie diese dem Bewilligungsbescheid entsprechend einzuhalten. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Bauunternehmer für Unfälle in und um seinem Baustellenbereich nicht mithaftet.