Das ABGB kennt in den §§ 364ff diverse nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche. Ob diese auch bei Bauten mit fehlender Baubewilligung greifen, wurde erst jüngst durch den OGH entschieden.
Die Entscheidung des OGH zeigt, dass nachbarrechtliche Ersatzansprüche nicht bloß für Schäden an ordnungsgemäß bewilligten Bauwerken geltend gemacht werden können, sondern auch bei jenen Bauvorhaben, die ohne Baubewilligungen errichtet wurden.