Mit der Bundesvergabegesetznovelle 2012, die aus derzeitiger Sicht im März 2012 in Kraft treten soll, werden punktuell Änderungen vorgenommen, die wirklich großen Änderungen, die notwendig wären, um die Unzufriedenheit der Unternehmer und Auftraggeber mit dem derzeit geltenden Bundesvergabegesetz zu mindern, fehlen allerdings. Die wesentlichste Änderung betrifft die Einführung der Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung, mit der – zumindest lässt sich dies aus der derzeit vorliegenden Regierungsvorlage ableiten – letztendlich eine relativ
formfreie Direktvergabe von Bauaufträgen bis € 500.000,– ermöglicht wird.
Kall, Bernhard: Die Bundesvergabegesetznovelle 2012
ÖGEBAU Journal 01/2012
3. Dezember 2012
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