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Kall, Bernhard: Die Rügeobliegenheit

Österreichische Bauzeitung 05/2022

18. März 2022

Was bedeutet die Rügeobliegenheit für die Praxis und was sind die Folgen, wenn ihr nicht nachgekommen wird?


Zusammengefasst liegt die Ratio der Rügeobliegenheit im Schutz der Dispositionssicherheit des unternehmerischen Verkäufers. Der Zweck der Mängelrüge liegt darin, dem Übergeber die Möglichkeit zu geben, die Ursache der Mängel in möglichst kurzer Zeit festzustellen und für Abhilfe zu sorgen, damit der drohende Schaden vermieden bzw. verringert wird. Basis für eine Gewährleistung ist eine ordnungsgemäße Prüfung und das Erheben der Mängelrüge binnen angemessener Frist. Die Grenzen der Zumutbarkeit der Untersuchung bilden der Zeit­ und Kostenaufwand und die dem Käufer zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten. Wird die Rüge unterlassen oder nicht fristgerecht vorgenommen, dann gilt der Zustand als genehmigt und der Käufer verliert seine Rechte auf Gewährleistung, Irrtum und Schadenersatz.

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