Verlangt ein Werkunternehmer eine Bankbürgschaft, so kann dies für eine Sicherstellung nach § 1170b ABGB sprechen. Kann eine solche Sicherstellung bei Zahlungsverzügen verschiedener Teilrechnungen und Benutzung der Sicherstellung auch zweimal verlangt werden?
In der Entscheidung 6 Ob 113/20s trifft der OGH einige Klarstellungen zu § 1170b ABGB: 1.) Eine vom AG gelegte Sicherstellung darf nicht verwertet werden, wenn der AG gegen die Forderung des AN auf Zahlung einer Rechnung Mängel einwendet – auch dann nicht, wenn sich die Einwendungen als unbegründet erweisen! 2.) Wurde eine Sicherstellung unberechtigt in Anspruch genommen, ist ein neuerliches Sicherstellungsbegehren ausgeschlossen.