In vielen Fällen kommen Mängel erst lange Zeit nach der Übergabe hervor. Gebäude und Objekte wurden dann aber schon über viele Jahre genutzt. Wie gut stehen in einem solchen Fall die Chancen des Auftraggebers (AG), seine Ansprüche durchzusetzen? Und wie kann sich der Auftragnehmer (AN) mit Erfolg wehren?
Gewährleistung und/oder Schadenersatz, das ist hier die Frage! Auf welche der beiden Anspruchsgrundlagen sich der AG stützen kann, ist für die erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen entscheidend.