Zum Nachweis fehlerhafter Auftragserfüllung ist die Verletzung einer ÖNorm nicht ausreichend. Schadenersatzanspruch ergibt sich nur aus eindeutigem Kausalzusammenhang.
In einer aktuellen Entscheidung vom 24. 5. 2016 zu 4 Ob 22/16p hat sich der OGH mit der Beweislast im Schadenersatzprozess auseinandergesetzt; insbesondere mit der Frage, ob man durch die Verletzung einer technischen ÖNorm den Kausalitätsnachweis ableiten kann.