Die Verjährung von Werklohnforderungen ist ein in der Praxis omnipräsentes Thema. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die unterschiedlichen Eigenschaften der Verjährung in Hinblick auf den Zeitpunkt des Beginns der Verjährungsfrist sowie allfällige unterschiedliche Verjährungsfristen geben. Hauptaugenmerk dieses Beitrages liegt in der Verjährung von Werklohnforderungen mit Blick auf Zusatzleistungen sowie der Sonderregelung zur Verjährung von Werklohnforderungen in der ÖNORM B 2110.
Dieser Beitrag ist online auf www.rechtambau.at erschienen.