Derzeit liest man fast täglich neue Berichte über Kryptowährungen wie Bitcoins, Ethereum und Co. Die Finanzdienstleistungsbranche interessiert jedoch vor allem die hinter Kryptowährungen stehende Technologie. Aber was versteht man unter dieser Blockchain und welche rechtlichen Themen sind zu beachten?
Die Blockchain ist vereinfacht gesagt als ein dezentrales Verzeichnis zu verstehen, welches auf Transaktionen basiert, die „peer-to-peer“ durchgeführt werden. Das heißt, sämtliche Transaktionen werden nicht über zentrale Schnittstellen, wie Banken, Treuhänder oder sonstige Plattformanbieter abgewickelt, sondern direkt von den Rechnern der Netzwerk-Teilnehmer (öffentliche Blockchains stehen jedem zur Teilnahme offen). Zentral kontrollierte/betriebene Server, die an eine zentrale Autorität gebunden sind, bedarf es bei diesem Prinzip nicht. Transaktionsdaten werden vielmehr dezentral gespeichert und auf den Rechnern der Netzwerk-Teilnehmer verschlüsselt abgelegt, wodurch ein digitaler Zahlungsverkehr ohne jegliche Zentralinstanzen ermöglicht wird. Jedes Netzwerk-Mitglied validiert die Transaktionen zwischen Mitgliedern aus dem Netzwerk.
Die Blockchain soll die Fehlbarkeit und Manipulationsmöglichkeit durch menschliches Verhalten der Intermediäre unterbinden. Befürworter betonen insbesondere die große Transparenz dieses Systems.
Der Einsatzbereich der Blockchain ist vielseitig. Neben Kryptowährungen gibt es weitere Anwendungsmöglichkeiten im Finanzbereich. Erwähnenswert sind etwa Pilotversuche im Derivatehandel und eine Schuldscheindarlehensemission in Deutschland. Weiters gibt es Überlegungen in Richtung Schaffung von Datennachweisen, Ersatz für behördliche Register (etwa Grundbücher), Vereinfachung des Bürgerkontakts und Abwicklung von einfachen Behördenverfahren (inkl. Eheschließung!).
Die rechtlichen Themen rund um eine konkrete Blockchain hängen naturgemäß davon ab, wie diese eingesetzt wird. In der Lehre wird vor allem über auf Blockchains basierende Smart Contractsdiskutiert, die von Menschen eingerichtet und programmiert werden. Doch wer haftet bei Fehlfunktionen? – Der Entwickler, der Nutzer oder gar jemand anders?
Sonderbestimmungen fehlen in Österreich, weshalb man diese Fragen mit Rückgriff auf das allgemeine Zivilrecht (insbesondere das ABGB) lösen muss. Die Rechtsfolgen unterscheiden sich daher je nachdem, ob eine Blockchain den Usern unentgeltlich oder allenfalls auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird (relevant neben Schadenersatz etwa für Fragen der Leistungsstörungen nach §§ 917 ff ABGB).
Auch was die Regulierung betrifft, gibt es derzeit keine Sonderbestimmungen in Österreich. Insbesondere im Bereich Kryptowährungen gibt es aber bereits Regulierungsansätze auf europäischer Ebene (Unterwerfung unter die Geldwäschegesetzgebung geplant) und zum Teil sogar Verbote (China, Venezuela).
All dies lässt eine spannende Entwicklung erwarten. Wir werden das Thema für Sie weiter beobachten und in den nächsten Ausgaben des Newsletters wieder berichten.
LUKAS MESSNER