Ein Schaden ist im Baugeschehen schnell passiert, doch nicht immer gibt es dafür einen rechtlich verantwortlichen Schädiger.
Ein Schadenersatzanspruch besteht nur, wenn der Schaden (durch den Schädiger) kausal, rechtswidrig und schuldhaft herbeigeführt wurde. Wäre es auch bei rechtmäßigem Verhalten zum Schaden gekommen, haftet der Schädiger nicht. Ebenso kann ein erhebliches Eigenverschulden des Geschädigten zum Entfall der Haftung führen.