Österreich besitzt im Bereich gemeinnütziger Stiftungen eine beachtliche Tradition. Nach einiger Diskussion wurde am 9.12.2015 das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 beschlossen, das bereits am 1.1.2016 in Kraft trat. Hauptsächlicher Bestandteil ist das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das das gleichnamige Gesetz aus 1975 ersetzt. Hierdurch wird die gemeinnützige und mildtätige Stiftung als eigene Rechtsform wiederbelebt, in die Elemente des alten Stiftungsrechts, der Privatstiftung sowie des Vereinsrechts einfließen. Durch die neue Stiftung sowie durch die steuerrechtlichen Begleitmaßnahmen soll das Mäzenatentum in Österreich gefördert und das Land als Standort von Philanthropie gestärkt werden. Zugleich soll es aber auch ermöglicht werden, dass sich Einzelpersonen mit kleineren Zuwendungen an der Unterstützung gemeinnütziger Anliegen beteiligen.
„Gemeinnützigkeitsrecht NEU“ enthält Beiträge zum neuen Gesetz, die auf den bei der Tagung der Österreichische Gesellschaft für Familien- und Vermögensrecht gehaltenen Vorträgen beruhen und die sowohl beim sogenannten „Dritten Sektor“ als auch bei den rechtsberatenden Berufen und den Aufsichtsbehörden ein beachtliches Interesse fanden.
Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP ist Autor des Beitrages
BStFG 2015 – Grundelemente und Gründungsverfahren.
DAS HERAUSGEBER- & AUTORENTEAM:
Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner
Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter
Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer
Dr. Nikolaus Arnold
RA Hon.-Prof. Mag. Dr. Peter Csoklich
Dr. Günther Lutschinger
Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP
MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP
Mag. Sebastian Wöss