Die Gewährleistungsvorschriften der §§ 922 ABGB sind nachgiebiges Recht. Sie werden daher in der Praxis häufig insbesondere durch eine Garantie abgeändert. Der Inhalt der Garantie ist im Einzelfall durch Vertragsauslegung zu ermitteln.
Müller, Katharina: Abgrenzung zwischen Gewährleistung und Garantie
Österreichische Bauzeitung 18/2016
16. September 2016
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